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   BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07   

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https://dejure.org/2007,18468
BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07 (https://dejure.org/2007,18468)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 B 64.07 (https://dejure.org/2007,18468)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 B 64.07 (https://dejure.org/2007,18468)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02

    Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07
    Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 BVerwG 3 B 19.02 Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65 und vom 5. April 2007 BVerwG 2 B 21.07).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 2 B 21.07

    Berufung gegen einen vom Verwaltungsgericht entschiedenen Rückzahlungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07
    Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 BVerwG 3 B 19.02 Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65 und vom 5. April 2007 BVerwG 2 B 21.07).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 2 B 72.12

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit; unzutreffender Ausspruch über Nichtzulassung

    Der in § 84 Satz 1 SG angeordnete Ausschluss der Berufung und die hieraus folgende Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 135 VwGO) betreffen nur Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes (Beschluss vom 20. Juni 2007 - BVerwG 2 B 64.07 - Walz, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 84 Rn. 8; Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 8. Aufl. 2008, § 84 Rn. 2).

    Ungeachtet der Unstatthaftigkeit der Beschwerde ist der unzutreffende Ausspruch des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision aufzuheben und die Sache in entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65, vom 5. April 2007 - BVerwG 2 B 21.07 - und vom 20. Juni 2007 - BVerwG 2 B 64.07 -).

  • VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07

    Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung

    Hinsichtlich des bereits am 14. Mai 2007 dem Klägerbevollmächtigten zugestellten Urteils vom 3. Mai 2007 folgt dies daraus, dass die dem Urteil vom 3. Mai 2007 (ursprünglich) beigefügte Rechtsmittelbelehrung gemäß Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2007 - 2 B 64.07 - fehlerhaft ist, wodurch sich gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Rechtsmittelfrist auf ein Jahr, also bis zum 14. Mai 2008, verlängerte.
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